Können Enten und Gänse fliegen?

Dass die klassische Stockente gut fliegen kann und Wildgänse Zugvögel sind, ist wahrscheinlich bekannt. Aber wie verhält es sich bei unseren domestizierten Enten und Gänsen – können sie fliegen? Und was muss man als Halter dann beachten?

Flugfähige Enten und Gänse

Von Natur aus können sowohl Enten als auch Gänse fliegen – und das sogar erstaunlich gut! Wildgänse sind oft Zugvögel und legen gerne mal Strecken von 5.000 Kilometern innerhalb von zwei Monaten zurück! Anders schaut es bei unseren gezüchteten und domestizierten Enten und Gänsen aus: Da die Tiere häufig für ihr Fleisch gezüchtet wurden und ihre Flugfähigkeit keine Rolle mehr spielte, sind viele klassischen Hausrassen (beinahe) flugunfähig.

Welche Enten- und Gänserassen können (nicht) fliegen?

Hält man sich ursprüngliche Enten- und Gänsearten, kann man davon ausgehen, dass sie sehr gute Flieger sind. Zu ihnen zählen beispielsweise die Stockente oder die Mandarinente. Hier sollte man die Tiere entsprechend mit einem Netz über dem Auslauf halten oder alternativ in einer so ruhigen Gegend wohnen, in denen die Tiere problemlos auch mal den Auslauf verlassen dürfen.

Auch bei den Gänsen ist es rasseabhängig, ob sie noch flugfähig sind. Vor allem Gänserassen, die aufgrund ihres Fleisches gezüchtet wurden, sind nicht mehr bzw. nicht gut flugfähig. Dazu gehört beispielsweise die Pommerngans oder die Deutsche Legegans. Aber auch bei den flugunfähigen Gänserassen sollte man berücksichtigen, dass Gänse auch zu Fuß weite Strecken zurücklegen können!

Bei den Enten zählen beispielsweise die Laufenten, Pekingenten und die Sachsenenten zu den flugunfähigen Rassen. Die Warzenente ist nur sehr bedingt flugfähig und legt wenn überhaupt nur kurze Strecken zurück. Dagegen gibt es bei den Enten einige domestizierte Arten, die relativ gut fliegen können: Dazu zählen unter anderem die Zwergenten, die Smaragd-Enten, die Hochbrut-Flugenten und die Krummschnabelenten.

Kann man Enten und Gänse stutzen?

Prinzipiell ja – die Frage ist aber eher, ob man sollte. Raubt man einem flugfähigen Tier seine Fähigkeit zu fliegen, ist das natürlich ein starker Eingriff in die Lebensqualität des Tieres! Und tatsächlich ist das Stutzen auch nicht ohne weiteres erlaubt: Laut dem §6 des Tierschutzgesetzes ist „das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres“ verboten – und dazu zählt auch das Stutzen von Flügeln! Erlaubt ist demnach das Stutzen nur, wenn ein besonderer Grund vorliegt, und den muss der Tierarzt oder eine andere, fachlich geschulte Person festlegen – nicht der Halter selbst.